Endbenutzer-Lizenzvereinbarung R. STAHL APP EXCOVERY
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) ist ein Vertrag zwischen Ihnen, einer natürlichen oder juristischen Person, und der R. STAHL Schaltgeräte GmbH, Am Bahnhof 30, 74638 Waldenburg, Germany (STAHL) über die Nutzungslizensierung von EXCovery, der mobilen Anwendungssoftware von R. STAHL (im Folgenden: EXCOVERY). Diese EULA gilt auch für jede von R. STAHL angebotenen Updates, Online- und Support-Services für EXCOVERY, soweit diese vorrangige eigenständige Vereinbarungen nicht umfassen. Diese EULA ist in der App als Datei implementiert und steht in der App-Beschreibung im App Store sowie unter www.stahl.de in Datei- und Textform zur Verfügung.
Sie werden gebeten, dieser Lizenzvereinbarung sorgfältig durchzulesen, zu prüfen und ihr zuzustimmen oder sie abzulehnen. Die R. STAHL App EXCovery wird nur installiert, wenn Sie dieser EULA zustimmen. Sofern Sie diese EULA nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, EXCovery zu verwenden. Durch die Installation oder Nutzung von EXCovery erkennen Sie diese EULA uneingeschränkt an.
Bei uneingeschränkter und ständiger Einhaltung der EULA verfügen Sie als Lizenznehmer über die nachfolgend aufgeführten Rechte:
1. Software und Vertragsgegenstand
1.1 Als Lizenznehmer können Sie im Rahmen der gestatteten privaten oder gewerblichen Nutzung mit EXCovery auf Basis der Softwarefunktionen weltweit zugelassene Geräte-Kennzeichnungen im Explosionsschutz im Sinne von IEC 60079-0 identifizieren und erfassen. Dabei sieht EXCovery die Berücksichtigung länderspezifischer Vorschriften für Europa (ATEX-Richtlinie 94/9/EG) sowie Nordamerika (NEC. 500/ 505/ 506 bzw. CEC. Abschn. 18/ Anh. J) vor; aus Komplexitäts- und Darstellungsgründen werden nicht alle Kennzeichnungen unterstützt; jedoch kann ein Kontakt zu einem Experten über R. STAHL ermöglicht werden.
1.2 Dieser Vertrag und die Bestimmungen für von Ihnen verwendete Updates, Aktualisierungen und Supportservices stellen den gesamten Vertrag über die Lizensierung von EXCovery dar.
2. Lizenzrechte
2.1 Als Lizenznehmer steht Ihnen eine persönliche, eingeschränkte, einfache, nicht übertragbare, nicht abtretbare, widerrufliche Lizenz zu zur Nutzung von EXCovery sowie zur Verwendung des EXCovery-Benutzerhandbuchs (Dokumentation) während des Vertragszeitraums nur in maschinenlesbarer Form ausschließlich zu den in diesen EULA genannten zulässigen Zwecken. Die Nutzung von EXCovery umfasst insofern alle Updates, Aktualisierungen, Änderungen oder Ergänzungen der EXCovery, die von R. STAHL vorgenommen und zur Verfügung gestellt werden (gesamt: Software).
2.2 Die Regelungen dieser EULA ergänzen die insoweit primär geltenden Nutzungsbedingungen des App-Shops des Vertriebspartners von R. STAHL, bei welchem Sie EXCovery herunterladen und zu welchen Sie hierzu zustimmen. Alleinige und ausschließliche Eigentümerin der Rechte an der Software ist R. STAHL. Außer den hier beschriebenen Nutzungsrechten erhalten Sie als Lizenznehmer keine weiteren Rechte. Insbesondere ist es Ihnen als Lizenznehmer untersagt, die Software zu verleihen, zu unterlizenzieren und/oder in jedweder anderen Form die Software respektive das Recht zur Nutzung der Software zu verbreiten, es sei denn, R. STAHL hat hierin schriftlich vorab eingewilligt.
2.3 R. STAHL behält sich bei einer unentgeltlich eingeräumten Lizenz das Recht vor, innerhalb der Software Werbung einzublenden bzw. einblenden zu lassen, ohne dass solche Werbung unterdrückt werden kann.
2.4 Das Recht, jederzeit Ausführung und Inhalt der Software für eine technische Anpassung zu aktualisieren und/oder zu revidieren, behält sich R. STAHL ausdrücklich vor. Aktualisierte und/ oder revidierte Software unterliegt ebenfalls diesen EULA.
3. Lizenzausübung
3.1 R. STAHL räumt Ihnen nur die hier ausdrücklich vorgesehenen Rechte zur Verwendung von EXCovery ein. Alle anderen Rechte behält sich R. STAHL vor. Sie dürfen die Software nur wie in diesen EULA ausdrücklich gestattet verwenden. Dabei verpflichten Sie sich, alle technischen Beschränkungen der Software einzuhalten, die Ihnen nur vorgegebene Verwendungen gestatten. R. STAHL gestattet Ihnen nicht, die Software oder Teile derselben zu ändern, zu übersetzen, zu entkompilieren, zurückzuentwickeln oder abgeleitete Werke oder Verbesserungen daraus zu erstellen oder zu dekompilieren oder zu disassemblieren. R. STAHL gestattet es ebenso wenig, technische Beschränkungen der Software direkt oder indirekt zu umgehen, eine größere Anzahl von Kopien der Software als in diesen EULA angegeben anzufertigen, die Software oder Teile derselben zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen oder zu verleasen oder diese auf sonstige Weise entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zu übertragen, dies zu unterlizensieren oder sonst zur Verfügung zu stellen oder die Software zu veröffentlichen, damit Dritte sie kopieren können.
3.2 Bei jedem einzelnen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dieser EULA haben Sie unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR an R. STAHL zu zahlen, ohne dass dadurch die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes ausgeschlossen ist. Unbeschadet der Vertragsstrafe und der Geltendmachung von Schadensersatz wird R. STAHL bei Verstößen gegen diese EULA ein entgeltlich erteiltes Nutzungsrecht widerrufen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung einer etwa geleisteten Lizenzgebühr besteht; unentgeltliche Nutzungsrechte verfallen bei Verletzungen dieser EULA automatisch und mit sofortiger Wirkung.
4. Mobile Dienste
Die Software dient lediglich der Identifizierung und Erfassung der von Ihnen definierten Inhalte. Die mobile Übertragung dieser Inhalte liegt alleine in der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit Ihres/ Ihrer lokalen Provider(s)/Mobilfunkanbieter(s). Die für die Übermittlung dieser Inhalte anfallenden Telekommunikationsentgelte sind alleine von Ihnen zu tragen.
5. Softwareinstallation und Rechteübertragung
5.1 Als Lizenznehmer dürfen Sie die Software nur installieren auf einem Endgerät, das in Ihrem Eigentum oder Ihrer unbeschränkten Verfügungsgewalt steht (autorisiertes Gerät).
5.2 Sie sind nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem EULA zu übertragen oder abzutreten.
6. Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte
6.1 EXCovery, jeder Teil der Software, die Dokumentation wie auch sämtliche Programmfiles, die die Installationsanwendung oder die Software installieren, gehören R. STAHL. Als Lizenznehmer erkennen Sie die Rechte von R. STAHL an der Software uneingeschränkt an, insbesondere (keine abschließende Aufzählung) Urheberrechte, Marken, Patente, Warenzeichen und Geschäftsgeheimnisse. Das betrifft auch das Copyright an Dokumentationen, die schriftlich oder auf digitalen Speichermedien vorliegen. Durch dieses EULA oder in Verbindung mit der Nutzung der Software als Lizenznehmer wird Ihnen kein Eigentum an EXCovery, an der Software, der Dokumentation oder irgendwelchem geistigen Eigentum von R. STAHL übertragen, auch nicht stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf sonstige Weise. Mit diesen EULA wird Ihnen insbesondere kein Recht, keine Lizenz und kein rechtliches Interesse an gewerblichen Schutzrechten von R. STAHL gewährt, und Sie sind insbesondere nicht berechtigt, Rechte, Lizenzen oder rechtliche Interessen an Marken von R. STAHL oder an mit diesen Marken verwechslungsfähig ähnlichen Wörtern oder Geschmacksmustern geltend zu machen.
6.2 Sie verpflichten sich, sämtliche anwendbaren Gesetze über den Schutz von geistigem und anderweitigem Eigentum einzuhalten und sämtliche Schutzzeichen (auch Copyright-Vermerke) und in diesem EULA enthaltenen Einschränkungen zu beachten. Sie verpflichten sich auch dazu, dafür Sorge zu tragen, dass Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser geschützten Rechte durch Dritte, soweit diese durch Sie oder über Sie Zugang zu der Software erlangt haben, sofortig unterbunden und verfolgt werden.
6.3 R. STAHL ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese EULA notwendige Maßnahmen einzuleiten zum Schutz seiner Rechte wie insbesondere eine Remote-Deaktivierung von EXCovery. Sie verpflichten sich, die Übertragung der für die Einhaltung dieser EULA benötigten Daten weder elektronisch noch auf anderem Wege einzuschränken oder zu blockieren. Das Blockieren von derart benötigten Daten stellt einen Verstoß gegen die EULA dar und führt zur fristlosen Kündigung dieser EULA.
7. Einwilligung in die Datenverarbeitung
7.1 Sie willigen ein, dass R. STAHL nicht-personenbezogene technische Daten und Informationen erhebt, die das Betriebssystem und die Anwendungssoftware sowie die Peripheriegeräte identifizieren, zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Funktionalitäten von EXCovery und damit zusammenhängender Technologien und Dienstleistungen und um Forschung und Entwicklung zu betreiben sowie zu statistischen und für andere, in diesem EULA beschriebene Zwecke. Das schließt die Berechtigung von R. STAHL ein, Daten zu Schlüsselnutzungen zu erheben, einschließlich IP-Adressen autorisierter Geräte oder anderer jeweiliger Gerätekennungen, Domainzählungen und anderer Daten, die berechtigterweise für relevant gehalten werden, um sicherzustellen, dass die Software in Übereinstimmung mit diesen EULA genutzt wird.
7.2 Im Übrigen gilt die allgemeine Datenschutzrichtlinie von R. STAHL, die auch unter www.stahl.de abrufbar ist. Mit Ihrem Lizenzerwerb stimmen Sie zu ihrer Geltung zu.
8. Gewährleistung
8.1 Im Fall der entgeltlichen Nutzungsüberlassung leistet STAHL bei Mängeln der Software, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, Gewähr für die Beschaffenheit und Brauchbarkeit von EXCovery zu dem vertraglich vereinbarten Zweck:
Eine in diesem Sinne unerhebliche Abweichung steht der Erfüllung nicht entgegen. Alle diejenigen Teile oder Funktionen von EXCovery sind unentgeltlich nach Wahl von R. STAHL durch Update, Patch, Work-Around oder anderweitig nachzubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von zwölf Monaten seit Gefahrübergang infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Programmierung – als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist R. STAHL unverzüglich nach Auslieferung schriftlich zu melden.
Es wird insbesondere keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus Gründen ungeeigneter oder unsachgemäßer Installation oder Verwendung von EXCovery entstanden sind, sofern diese Gründe nicht von R. STAHL zu vertreten sind.
Schlägt trotz Einräumung der erforderlichen Zeit die Nachbesserung fehl oder verweigert R. STAHL die Durchführung der Nachbesserung trotz Bestehens eines Nachbesserungsanspruches und/oder erfolgt keine Ersatzlieferung, so sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, das Entgelt herabzusetzen oder die Rückgängigmachung des Vertrages herbeizuführen. Treten Sie vom EULA zurück, dann erstattet R. STAHL Ihnen das geleitstete Entgelt.
Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder für die neue EXCovery App beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Neubereitstellung. Diese Verjährungsfrist endet jedoch spätestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für die ursprüngliche Installation.
Nehmen Sie die von R. STAHL angebotene und zur Verfügung gestellte Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch, können Sie sich im Rahmen der Gewährleistung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser Mangel durch die zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte vermieden bzw. beseitigt werden können.
8.2 Bei einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung stellt R. STAHL EXCovery „wie besehen“ bereit. Support- oder Wartungsdienstleistungen werden in diesem Fall nicht verbindlich angeboten. Eine Gewähr für die Beschaffenheit und Brauchbarkeit von EXCovery zu dem vertraglich vereinbarten Zweck übernimmt R. STAHL in diesem Fall mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässiger verschwiegener Mängel und solcher, deren Fehlen garantiert wurde, nicht.
9. Haftung
9.1 Im Fall der entgeltlichen Nutzungsüberlassung haftet R. STAHL nach dem Produkthaftungsgesetz, ferner bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Vorsatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenso bei grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. R. STAHL haftet ferner in Fällen der Verletzung sog. Kardinalpflichten, also vertraglicher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie vertrauen durften, ebenso bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Bruch einer Garantiezusage.
Außer in Fällen der Haftung nach Produkthaftungsgesetz, für Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren und versicherbaren Schaden begrenzt. Sofern Schäden abgedeckt sind durch eine Haftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherung von R. STAHL, tritt R. STAHL diese Versicherungsansprüche an Sie ab und wird entsprechend der Versicherungsdeckung von einer etwaigen Haftung freigestellt. Im übrigen stehen Ihnen keine Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche zu, insbesondere auch nicht für Folgeschäden wie Produktionsausfall, Nutzungsausfall oder entgangener Gewinn.
Die prozessuale Beweislastverteilung bleibt von diesen Regelungen unberührt.
Für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder für Vorsatz bzw. Arglist gilt die gesetzliche Verjährung. Für alle anderen Schadensersatzansprüche gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten ab Kenntnis des Schadens.
9.2 Bei einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung übernimmt R. STAHL mit Ausnahme von einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Installation oder Nutzung von EXCovery.
10. Support und Kontakt
10.1 Der technische Support für die Software und ein Experten-Support rund um den Fachbereich Explosionsschutz kann unter www.stahl.de angefragt werden. Es gelten insofern die Preislisten von R. STAHL.
10.2 Kontaktanfragen sind zu richten an: R. STAHL Schaltgeräte GmbH, Am Bahnhof 30, DE-74638 Waldenburg, Germany, Telefon: +49 (7942) 943-0, Telefax: +49 (7942) 943-4333, E-Mail: [email protected], www.r-stahl.com.
11. Nutzerbeiträge und Feedback
Soweit Sie R. STAHL Informationen, Beiträge, Ideen, Meinungen, Materialien oder sonstiges Feedback zukommen lassen, ist R. STAHL nicht verpflichtet, Ihr Feedback zu berücksichtigen, zu prüfen oder umzusetzen. Entsprechendes Feedback ist nicht als vertraulich zu qualifizieren. R. STAHL und seine Abtretungsempfänger haben ein bedingungsloses und uneingeschränktes Recht zur Nutzung, Wiedergabe, Änderung und Offenlegung eines solchen Feedbacks ohne Pflicht zur Entlohnung. Sie verpflichten sich, hinsichtlich solchen Feedbacks keinerlei Ansprüche gegen R. STAHL geltend zu machen oder zu erheben auf der Grundlage von oder in Zusammenhang mit Rechten aus geistigem Eigentum oder jedweden ausschließlichen Nutzungsrechten.
12. Laufzeit und Vertragsbeendigung
12.1 Diese EULA tritt in Kraft, sobald Sie diesen annehmen.
12.2 Sie sind jederzeit berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen und die Nutzung von EXCovery und Dokumentation einzustellen.
12.3 R. STAHL kann diesen Lizenzvertrag fristlos kündigen, wenn Sie EXCovery kostenlos nutzen oder wenn Sie gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser EULA verstoßen. Bei einer entgeltlichen Nutzung beträgt ihre zulässige Nutzungsdauer ein Jahr.
12.4 Sie sind zur Nutzung von EXCovery nach Vertragsende nicht mehr berechtigt und verpflichten sich bei Vertragsende aus beliebigem Grund die Software zu deinstallieren und diese, die Dokumentation, alle Kopien davon und alle Lizenzschlüssel, die Sie erhalten haben, entweder an R. STAHL zurückzugeben oder zu vernichten.
13. Ausfuhrbeschränkungen
Die Software kann gesamt oder in Teilen Exportgesetzen und -bestimmungen der USA und/ oder eines anderen Landes unterliegen, aus dem sie ausgeführt wird. Sie haben alle internationalen und nationalen Exportgesetze und Bestimmungen einzuhalten, die für die Software gelten, und auch diesbezügliche Beschränkungen in Bezug auf die Endbenutzer und/ oder die Endnutzung beinhalten.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sämtliche Fragen aus oder im Zusammenhang mit dieser EULA bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
14.2 Mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und als Gerichtsstand der Geschäftssitz von R. STAHL vereinbart. Unabhängig davon kann R. STAHL auch an jedem weiteren gesetzlich zulässigen Gerichtsstand, ggfs. auch in dem Staat, in dem Sie Ihren Geschäftssitz oder Wohnsitz haben, klagen.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses EULA unwirksam sein oder anwendbaren zwingenden gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch dieses EULA im Übrigen nicht berührt.